Häufig gestellte Fragen FAQ
Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen zusammengetragen.
Die Notariatskosten berechnen sich aufgrund vorgegebener Notariatstarife. Die Kosten trägt im
Kanton Bern in der Regel die Käuferschaft. Als Faustregel können Sie von 0,7 Prozent der
Erwerbskosten ausgehen.
Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises der Liegenschaft. Nutzt die
Käuferschaft die Liegenschaft als Hauptwohnsitz, können unter gewissen Voraussetzungen die ersten
CHF 800 000 des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden. Zuständig ist das
Grundbuchamt. Die Kosten trägt in der Regel die Käuferschaft.
Die Gebühren für das Grundbuchamt trägt die Käuferschaft. Es sind dies hauptsächlich Kosten im
Zusammenhang mit der Anmeldung des Geschäfts beim Grundbuchamt.
Die Gebühren für die Schuldbrieferrichtung trägt die Käuferschaft. Die Höhe der Schuldbriefe ist
abhängig von der Höhe der benötigten Hypothek. Der Notar wird Sie im Verkaufsprozess
entsprechend darauf hinweisen.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, erzielen Sie in der Regel einen Reingewinn, den sie versteuern
müssen. Dieser Steuerbetrag ist umso geringer, je länger Sie im Besitz der Immobilie sind. In vielen
Kantonen können Sie die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer online berechnen. Sie finden auf
unserer Website den Link zum Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, obwohl die mit dem Finanzinstitut vereinbarte Festlaufzeit noch
nicht abgelaufen ist, werden Sie eine Zinsausgleichszahlung tätigen müssen, auch bekannt als
Vorfälligkeitsentschädigung, Rücktrittsprämie, Strafgebühr oder Penalty. Sie können die
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn der Käufer Ihre Hypothek und somit die von Ihnen
vereinbarten Bedingungen übernimmt. Wenden Sie sich für die Detailberatung bitte an Ihre Bank bzw.
das Finanzinstitut.
Bei einer Handänderung infolge Kaufvertrag, Erbteilungsvertrag, Abtretung auf Rechnung künftiger
Erbschaft und Schenkungsvertrag muss eine Kontrolle der elektrischen Installationen durch einen
konzessionierten Fachmann durchgeführt werden, falls der letzte Sicherheitsnachweis (SiNa) länger
als fünf Jahre zurückliegt. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer, sofern es sich nicht um bekannte
und versteckte Mängel handelt. Der SiNa wird erteilt, wenn keine Mängel an den Elektroinstallationen
festgestellt wurden.
Natürlich können Sie das, jedoch zeigt sich unserer Erfahrung nach, dass sich eine solche
Vorgehensweise nicht auszahlt. Eine Zeitersparnis oder ein höherer Verkaufserlös ist in der Regel
nicht der Fall. Zudem kann es zu Diskussionen kommen, wer eine Kaufinteressentin oder einen
Kaufinteressenten als Erstes gestellt hat.
Wenn Sie Dr.Meyer mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, entscheiden allein Sie, wer die
Honorarkosten übernimmt – transparent, fair und von Anfang an klar definiert. In der Regel übernimmt
entweder die Verkäuferschaft die Honorarkosten oder die Käuferschaft. Ausserdem bieten wir ein
Modell an, bei welchem Sie bestimmen, welche Leistung Sie überhaupt benötigen. Dadurch können
Sie im Prozess aktiv mitarbeiten und reduzieren den Honoraraufwand.